Stadt überplant Kleingartenanlagen


Zerstörte Kleingartenidylle auf dem Groten Pohl im Frühling 2023. Im Jahr 2017 hat die Stadt mit dem Verweis auf dringend benötigte Flächen für den Wohnungsbau hier das Ende von über 300 Kleingärten besiegelt. Eine Bebauung des Areals ist auch 6 Jahre später nicht in Sicht.

Die Stadtverwaltung ist gegenwärtig dabei, einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) für Rostock zu erstellen, in dessen Rahmen die bauliche Stadtentwicklung in den kommenden Jahren stattfinden soll. Der neue FNP soll insbesondere einem zukünftig zu erwartenden erhöhten Bedarf an Wohnraum Rechnung tragen, wobei noch unklar ist, von welcher Bevölkerungsprognose sich dieser Bedarf ableiten soll. In der bisher gültigen Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 ist man noch von einem Bevölkerungszuwachs auf 221.000 Menschen im Jahr 2035 ausgegangen. Nach einer aktuellen Prognose aus dem Jahr 2020 werden im Jahr 2035 lediglich 211.000 Menschen in Rostock leben.

Nicht abschließend geklärt ist auch die Frage, welcher Flächenbedarf an Bauland tatsächlich besteht und ob die im gegenwärtig gültigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Flächen bzw. die jetzt schon feststehenden, aber noch nicht verwirklichten, Bauvorhaben (z.B. Quartier auf dem Groten Pohl, Pulverturm-Quartier, Warnow-Quartier, Quartier am Werftdreieck…) ausreichen, um dem erwarteten Bevölkerungszuwachs gerecht zu werden. Zudem stehen noch verschiedene Entwicklungsszenarien in der Diskussion, wonach es auch Alternativen zur Inanspruchnahme von Gartenflächen gibt, etwa durch die Erschließung von neuen Quartieren im Außenbereich der Stadt (z.B. „Groß Biestow“, Lichtenhagen…) oder eine innerstädtische Verdichtung.

Mitte Februar wurden die Fraktionen der Bürgerschaft in einer internen Runde über den aktuellen Sachstand informiert. Demnach sind etwa ein Drittel der von der Stadtverwaltung im Zuge des FNP neu verplanten Flächen gegenwärtig Kleingärten. Der Rostocker Kleingartenverband geht davon aus, dass mindestens 59 Rostocker Kleingartenanlagen durch die städtischen Planungen in ihrer Existenz bedroht sind und hat vor kurzem auf der Internetseite www.openpetition.de/petition/online/wir-kaempfen-um-den-erhalt-unserer-kleingaerten eine Petition zum Erhalt der Gärten gestartet. Diese wurde bis Mitte März von rund 2800 Menschen unterzeichnet.

Sehr konkrete Pläne hat die Stadtverwaltung in der Südstadt, wo die Gartenflächen an der Wendeschleife am Haltepunkt „Campus Südstadt“ großflächig überbaut werden sollen. Konkret betroffen wären dort die Kleingartenanlagen „Dahlie“, „Heidberg“, „Sonnenschein I“, „Beim Schuster“ und „Goldwiese“. Über das Areal an der Wendeschleife hinaus soll auf den Flächen der Kleingartenvereine „An’n schewen Barg“, „Mooskuhle“, „Hellberg“, „Rote Burg“, „Kirschblüte“, „Lütten Grund“, „Uns Hüsung“ und „Neue Mooskuhle“ ebenfalls Bauland entstehen.

Besonders bemerkenswert ist, dass die Stadtplanung auch für die sich am Südring befindende Kleingartenanlage „An’n schewen Barg“ Bauland vorsieht, obwohl die Stadt erst im Jahr 2022 nach mehrfacher Intervention des Ortsbeirats den Bestand der Anlage zugesichert hat.

Um den neuen Flächennutzungsplan und die Frage nach der Existenzsicherung von Kleingartenanlagen ist nunmehr eine intensive Diskussion in der Stadtgesellschaft entbrannt. Einen kleinen Ausschnitt mit Beiträgen der Stadtverwaltung, des Rostocker Kleingartenverbandes und des Kleingartenvereins „An’n schewen Barg“ bilden wir in dieser Zeitung auf den Seiten 16 und 17 ab.