Zukunft des DMR-Schornsteins in der Diskussion

Wie der Südstern in seiner letzten Ausgabe berichtete, hat der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich der Schornstein des ehemaligen Dieselmotorenwerkes (DMR) befindet, einen Antrag auf Abriss des denkmalgeschützten Bauwerks bei der Rostocker Stadtverwaltung eingereicht. Zur Begründung beruft sich der Eigentümer auf den § 6 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes M-V, wonach Denkmäler im Rahmen des „Zumutbaren“ zu erhalten sind. Entsprechend einem Gutachten, welches vom Antragsteller selbst in Auftrag gegeben wurde, ist die Zumutbarkeit nicht mehr gewährleistet. Der Schornstein weise erhebliche Beschädigungen auf und sei einsturzgefährdet. Eine Sanierung würde 350.000 Euro kosten.
Nach Angaben des Stadtkonservators Peter Writschan aus dem zuständigen Denkmalpflegeamt wurde die Problematik am 4. Februar im Kulturausschuss der Bürgerschaft vorgestellt. Das Amt erläuterte dabei, dass Mittel für eine Sanierung des Schornsteins nicht bereitstünden. Problematisch sei auch, dass der Schornstein keinerlei Funktion hat.
Am 1. April will das Denkmalpflegeamt in den Ortsbeirat Südstadt gehen, um die Problematik vorzustellen. Derweil äußern sich Leserinnen und Leser des Südstern kontrovers zu der Frage, ob der Schornstein erhalten werden soll oder nicht. Exemplarisch dafür stehen folgende Beiträge:

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Studentenwohnheime in der Max-Planck-Straße werden erweitert

 

Das Studierendenwerk Rostock hat den Bauantrag für die geplanten Erweiterungsanbauten in der Max-Planck-Straße 1-5 am 29.12.2020 eingereicht. Die Anbauten werden an die bereits bestehenden Studierendenwohnheime angesetzt. Mit der Baumaßnahme sollen schrittweise bis 2025 insgesamt 278 zusätzliche Wohnheimplätze geschaffen werden. Um die Mieten in dem Wohnheim sozialverträglich gestalten zu können, reichte das Studierendenwerk ebenfalls Ende des Jahres 2020 einen Förderantrag beim Landesförderinstitut (LFI) für das Bauprojekt ein. Die Gesamtkosten für das Projekt liegen nach jetzigem Stand bei circa 25 Millionen Euro, dies entspricht etwa 90.000 Euro je Wohnheimplatz.

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Pläne für den Groten Pohl am 19. Mai in der Bürgerschaft – Initiative fordert Bürgerbeteiligung

Frühlingserwachen auf dem Groten Pohl

Frühlingserwachen auf dem Groten Pohl

Wie das Amt für Stadtentwicklung mittteilt, wird für die Sitzung der Bürgerschaft am 19. Mai eine Info-Vorlage erstellt, die über den Sachstand bei der Erstellung des zweiten B-Plans „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ aufklärt. Dabei sollen auch die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung, in dessen Rahmen drei Planungsbüros (Peter Wagner Planungsgesellschaft aus Rostock, TRANSFORM aus Dänemark und HaasCookZemmrich Studio2050 aus Stuttgart) Entwürfe für das Areal erstellt haben, vorgestellt werden. Der Planungsentwurf von HaasCookZemmrich gilt mittlerweile als Grundlage für die weitere Erstellung des B-Plans. Warum der Planungsentwurf aus Stuttgart favorisiert wurde und wie eine breit angelegte Bürgerbeteiligung erfolgen soll, hat das Amt für Stadtentwicklung bisher noch nicht mitgeteilt. Die auf dem Groten Pohl ansässige Bürgerinitiative „Pütterweg bleibt!“ fordert die Stadtverwaltung indes zu einer umfassenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern auf. Die Stadt müsse endlich den im Jahr 2019 von der Bürgerschaft beschlossenen Leidfaden für mitgestaltende Bürgerbeteiligung und den damit einhergehenden Aufbau einer Koordinierungsstelle umzusetzen und bei der Erstellung des Bebauungsplans für den Groten Pohl die Ideen und Vorstellungen der Einwohnerinnen und Einwohner mit einbeziehen (siehe „Standpunkte“ auf Seite…).

Die zweite Auslegung des B-Plans für den Groten Pohl soll nach Informationen aus dem Amt in der ersten Jahreshälfte 2022 erfolgen.