Bürger können Anregungen und Einwände abgeben
Der von der Rostocker Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 14. November gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ liegt in der Zeit vom 3. Dezember 2018 bis zum 11. Januar 2019 im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft öffentlich aus. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B-Plans für das Areal, welches im Volksmund „Groter Pohl“ genannt wird, haben Bürger sowie Interessengruppen und Verbände die Möglichkeit, Anregungen, Einwände und weitere Stellungnahmen abzugeben. Nach Ablauf des Auslegungszeitraumes werden die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen in der Verwaltung geprüft und den zuständigen Beschlussgremien mit entsprechenden Hinweisen bzw. Abhilfevorschlägen zugeleitet. Änderungen am Bebauungsplan sind dabei nicht ausgeschlossen.
Der B-Plan „Wohn- und Sondergebiet am Südring“ kann bis zum 11. Januar 2019 im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, Am Neuen Markt 3, 1. Obergeschoss, Raum 218, zu folgenden Zeiten begutachtet werden:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr