
Auf dem Grundstück der ehemaligen Kleingartenanlage „Ernst Heydemann“ am Groten Pohl will die Stadt die ehemaligen Gärten beräumen. Darüber informierte das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, das für die Verwaltung des städtischen Grundstücks zuständig ist.
Begonnen wird in einem ersten Teilbereich (Q2 siehe Karte Seite 2) der früheren Kleingartenanlage. Der Abbruch der Gärten sollte in diesem Teilbereich im September beginnen. Entsprechende Schilder an den Eingängen und rund um die noch vorhandenen Bebauungen weisen auf die geplanten Arbeiten hin und machen auf das Betretungsverbot aufmerksam.